Jede natürliche Person, die nach österreichischem Recht voll handlungsfähig und zum Zeitpunkt des Antrags volljährig ist, kann einen Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft stellen. Dieser kann informell, persönlich über ein Mitglied des Vorstandes, telefonisch oder über eMail erfolgen.
Der Aufnahmeprozess
Das zuständige Vorstandsmitglied dann nimmt Kontakt mit dem Interessenten auf und informiert über den weiteren Ablauf, der so aussieht:
- Verpflichtender Besuch eines Clubabends – Zweck ist das gegenseitige Kennenlernen
- Wahl eines Mentors durch den Interessenten aus dem Kreis der Mitglieder, dieser muss bereits eine zumindest dreijährige Mitgliedschaft aufweisen
- Verfassen eines Motivationsschreibens und offizielle Anfrage um Mitgliedschaft unter Nennung des Mentors, der die Profildaten des Interessenten sammelt und den Antrag unterstützt
- Interne Prüfung des Antrags durch das zuständige Vorstandsmitglied und Empfehlung an den Vorstand
- Abstimmung im Vorstand mit einfacher Mehrheit
- Eine Ablehnung muss nicht begründet werden und wird sofort kommuniziert
- Eine Aufnahme wird mit einem Datum fixiert und sofort kommuniziert
- Internes Erstellen der Urkunde, Vorbereiten Polo, Glas, etc.
- Eintrag in die Mitgliederdatenbank und Vorschreiben der Beiträge
- Aufnahmezeremonie im Rahmen eines Clubabends
- Mentor stellt Kandidaten vor und begründet seine Unterstützung
- Kandidat bringt eine (Whisky)Abfüllung mit und verteidigt sie
- Ernennung zum ordentlichen Mitglied durch Schwertschlag mit dem Claymore
- Übergabe der Urkunde und der Devotionalien
Beendigung der ordentlichen Mitgliedschaft
Jedes Mitglied kann jederzeit seine Mitgliedschaft beenden. Dazu genügt eine persönliche, telefonische oder eMail-Nachricht, die vom zuständigen Vorstandsmitglied ebenso bestätigt wird. Die fortgesetzte Nichteinzahlung des Mitgliedsbeitrages führt nach zwei erfolglosen Zahlungserinnerungen, einem weiteren Mahnschreiben und erfolgloser persönlicher Ansprache nach spätestens einem weiteren Monat ebenfalls zur Beendigung der Mitgliedschaft.
Der Austritt wird bei der nächsten Vorstandssitzung durchgeführt, mittels
- Änderung des Status in der Datenbank von Mitglied auf ehemaliges Mitglied
- Abrechnung eines evtl. vorab eingezahlten Beitrages und aliquote Rückzahlung